ISPS-Sicherung und Sicherheit

Der Hafen von Aabenraa erfüllt die Anforderungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zur Sicherung von Hafeneinrichtungen, genannt ISPS.

Es ist eine Rechtsgrundlage für die maritime Sicherheit und eine Kombination aus Präventivmaßnahmen, die darauf abzielen, die Seefahrt und die Hafeneinrichtungen vor Bedrohungen durch vorsätzliche, rechtswidrige Handlungen zu schützen. Das Hauptelement der Sicherung der internationalen Häfen besteht darin, sicherzustellen, dass die Schiffe im Zusammenhang mit ihrer Weiterreise in einer gesicherten Hafeneinrichtung gelegen haben.

Der Zugang zu den Hafeneinrichtungen wird durch Zäune, Tore und Videoüberwachung kontrolliert. Nur Personen mit gültigem Ausweis oder registrierte Gäste dürfen sich in den gesicherten Einrichtungen im Hafen von Aabenraa aufhalten.

Die Registrierung erfolgt im Hafenbüro.

Name: Hafen Aabenraa
ID-Nr.: 10267
UN-Standort: DKAAB

Anforderungen an anlaufende Schiffe

Schiffe, die den Hafen von Aabenraa anlaufen, müssen dem Makler folgende Informationen zukommen lassen:

  • Die 10 letzten Anlaufhäfen
  • Kopie des „International Ship Security Certificate“ des Schiffes (nur beim ersten Anlauf des Schiffes)
  • „Schiffshistorischer fortlaufender Überblick“ des Schiffes
  • Besatzungsliste inkl. Besatzungswechsel
  • Liste der Unternehmen, die während des Aufenthalts des Schiffes Waren oder Dienstleistungen liefern sollen
  • Ggf. Passagierliste

Informationen zu jedem einzelnen Anlauf sind an den Hafen Aabenraa zu übermitteln. Alle Informationen sind an den Hafen Aabenraa zu übermitteln, und falls es Änderungen am Anlauf gibt, ist auch der Hafen darüber zu informieren.

Ab dem 1. Juni 2015 müssen Schiff/Makler gemäß der Meldepflichtrichtlinie 2010/65/EU die Schiffsanläufe auch an SafeSeaNet melden. Zu diesen Informationen gehören auch die Vorab-Sicherheitsinformationen, die zuvor auf verschiedenen FAL-Formularen an den Hafen gesendet wurden und die künftig nur noch an SafeSeaNet gemeldet werden müssen.

Sicherheitserklärung

Sicherheitserklärung (Declaration of Security/DoS) unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Schiff operiert in einem anderen Sicherheitsniveau als der Hafen Aabenraa
  • Eine Sicherheitsbedrohung oder ein Vorfall hat das Schiff oder die Einrichtung betroffen
  • Das Schiff war in einem Hafen/einer Einrichtung, die nicht verpflichtet ist, einen genehmigten Sicherheitsplan zu haben und durchzuführen

Schiffe, die eine Sicherheitserklärung ausgestellt haben, müssen den PSO des Hafens Aabenraa kontaktieren.

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