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Hafen von Aabenraa – Zugang und Aufenthalt

Der Hafen von Aabenraa erfüllt die Anforderungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) über die Sicherung von Hafengebieten (ISPS). Dabei handelt es sich um Bestimmungen für die Sicherheit in Hafenbereichen sowie um ein Paket von Maßnahmen, die auf den Schutz der Seeschifffahrt und der Hafenbereiche vor Gefahren und vorsätzlichen ungesetzlichen Handlungen abzielen. Das Hauptelement bei der Sicherung der internationalen Häfen ist, dafür zu sorgen, dass die Schiffe bis zu ihrer Weiterfahrt in einem sicheren Hafengebiet liegen.

Der Zugang zum Hafen wird durch Zäune, Tore und Videoüberwachung kontrolliert. Nur Personen mit gültigen Zutrittsausweisen oder registrierte Besucher dürfen sich in den gesicherten Bereichen des Hafens von Aabenraa aufhalten. Die Registrierung erfolgt im Hafenbüro.

Weitere Auskünfte erteilt der Sicherheitsbeauftragte Henrik Thykjær unter Tel.: +45 74 62 25 14.

Anforderungen an einlaufende Schiffe

Schiffe, den den Hafen von Aabenraa anlaufen, müssen dem Makler folgende Angaben machen:

  • Die 10 letzten Anlaufhäfen
  • Kopie des „International Ship Security Certificate“ für das Schiff (nur beim ersten Anlaufen des Schiffes)
  • Das lückenlose Stammdatendokument des Schiffes
  • Liste der Besatzung einschl. des Besatzungswechsels
  • Liste der Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen während des Aufenthalts des Schiffes liefern werden
  • Ggf. Passagierliste

Alle Angaben sind dem Hafen von Aabenraa zu übermitteln. Falls sich Änderungen im Hinblick auf den Aufenthalt im Hafen ergeben, ist der Hafen davon in Kenntnis zu setzen.

Seit dem 1. Juni 2015 muss das Schiff/der Makler außerdem das Einlaufen des Schiffes gemäß der EU-Richtlinie 2010/65/EU über Meldeformalitäten für Schiffe an das SafeSeaNet melden. Zu diesem Informationen zählen auch die Sicherheitsinformation vor der Ankunft, die früher auf verschiedenen FAL-Formularen an den Hafen gemeldet wurden und künftig an das SafeSeaNet gemeldet werden sollen.

Declaration of Security / Sicherheitserklärung

Die Sicherheitserklärung (Declaration of Security/DoS) unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Das Schiff operiert auf einem anderen Sicherheitsniveau als der Hafen von Aabenraa
  • Eine Bedrohung der Sicherheit oder ein entsprechenden Vorfall hat das Schiff oder die Einrichtung betroffen
  • Das Schiff hat einen Hafen oder eine Einrichtung angelaufen, in dem kein zugelassener Sicherheitsplan umgesetzt wird

Schiffe, die eine Sicherheitserklärung ausgestellt haben, haben sich mit dem Sicherheitsbeauftragten des Hafens von Aabenraa, Henrik Thykjær, in Verbindung zu setzen – Tel.: +45 74 62 25 14.