Barrierefreiheitserklärung für den Hafen Aabenraa

Der Hafen Aabenraa arbeitet daran, unsere Website https://www.aabenraahavn.dk für alle Benutzer zugänglich zu machen, unabhängig von technischen oder physischen Voraussetzungen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites.

Diese Erklärung dokumentiert, inwieweit die Website die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 erfüllt, die die geltende Norm für die Barrierefreiheit von Websites in Dänemark ist.

Konformitätsstatus

Diese Website erfüllt vollständig die Norm für die Barrierefreiheit von Websites.

Unsere letzte Bewertung zeigt, dass die Website alle relevanten Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf dem Niveau AA erfüllt.

  • Bewertungsmethode: Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage eines externen, automatisierten Tests der gesamten Website.
  • Testergebnis: Das letzte Audit, das am 7. Oktober 2025 durchgeführt wurde, umfasste 139 Unterseiten und fand keine Barrierefreiheitsfehler.
  • Bericht: Der vollständige Barrierefreiheitsbericht ist intern zugänglich.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 7. Oktober 2025 überarbeitet.

Feedback und Kontaktinformationen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit auf unserer Website zu verbessern. Wenn Sie Probleme haben oder Zugang zu Inhalten benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, können Sie sich gerne an uns wenden.

Bitte geben Sie die genaue URL (Webadresse) an, wo Sie ein Problem feststellen, sowie eine Beschreibung der Herausforderung.

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Behörde zu beschweren. In Dänemark ist die Digitalisierungsbehörde für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes über die Barrierefreiheit von Websites zuständig.

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