Regeln & Verfahren
Auf dieser Seite haben wir einen Auszug der Regeln und Verfahren im Hafen von Aabenraa zusammengestellt.
Die meisten sind in den Geschäftsbedingungen beschrieben, die Sie unten auf Dänisch und Englisch finden.
Kapitänserklärung
Damit Schiffe als in der Auslandsfahrt befindlich betrachtet werden und gemäß dem Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit werden können, muss für jeden Anlauf eine ausgefüllte und vom Schiffsführer unterzeichnete "Declaration of ship in foreign trade" eingesendet werden.
Diese Erklärung ist an security@aabenraahavn.dk zu senden und gilt für Anläufe zum Hafen von Aabenraa.
ISPS
Der Hafen von Aabenraa erfüllt die Anforderungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zur Sicherung von Hafeneinrichtungen, genannt ISPS.
Das Hauptelement bei der Sicherung der internationalen Häfen besteht darin, sicherzustellen, dass die Schiffe im Zusammenhang mit ihrer Weiterreise in einer gesicherten Hafeneinrichtung gelegen haben.
Der Zugang zu den Hafeneinrichtungen wird durch Zäune, Tore und Videoüberwachung kontrolliert. Nur Personen mit gültigem Ausweis oder registrierte Gäste dürfen sich in den gesicherten Einrichtungen im Hafen von Aabenraa aufhalten. Die Registrierung erfolgt im Hafenbüro.
Lärm und Staub im Hafen
Im Hafen von Aabenraa werden täglich große Mengen an Gütern umgeschlagen, und es gibt Aktivitäten mit Schiffen, Be- und Entladung sowie Transport. Dies bedeutet, dass es im Zusammenhang mit der Arbeit sowohl zu Lärm als auch zu Staub kommen kann.
Wir wissen, dass dies in der Umgebung spürbar sein kann – und wir tun, was wir können, um die Belästigungen zu begrenzen. Gleichzeitig ist der Hafen ein Gewerbe- und Industriegebiet, in dem es naturgemäß rund um die Uhr Aktivitäten gibt. Wir planen Anläufe und Hafenarbeiten so, dass sie Nachbarn und die lokale Gemeinschaft so wenig wie möglich beeinträchtigen.
Regeln für Lärm in Gewerbe- und Industriegebieten
Die Umweltbehörde legt Richtwerte dafür fest, wie viel Unternehmen und Häfen Lärm verursachen dürfen.
Für Gewerbe- und Industriegebiete gilt ein Grenzwert von:
| Bereich | Zeitpunkt | Grenzwert |
|---|---|---|
| Gewerbe- und Industriegebiet | Rund um die Uhr (24/7) | 70 dB(A) |
Dies bedeutet, dass der Hafen von Aabenraa rechtmäßig einen Geräuschpegel von bis zu 70 dB(A) haben kann, gemessen im Freien an der Gebietsgrenze – Tag, Abend und Nacht.
Sie können hier mehr über die Grenzwerte und die Richtlinien der Umweltbehörde lesen:
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